AGB´s PURWA-System GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PURWA-System GmbH – Spezialbetrieb für Dämm-, Abdichtungs- und Beschichtungssysteme, industrieeller Art

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen & Geltungsbereich

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der **PURWA-System GmbH** (nachfolgend „Verwenderin“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden/Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen, es sei denn, die Verwenderin hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und Verträge, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Spätestens mit Beginn der Arbeiten oder der Entgegennahme der Ware bzw. Leistung gelten diese Bedingungen als verbindlich anerkannt.

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§ 2 Bauseitige Vorleistungen, Ausführungs- und Leistungsbedingungen

1. **Bauseitige Voraussetzungen:** Folgende Maßnahmen, Leistungen und Medien sind bauseits vom Auftraggeber/Bauherrn rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen:

   * Mindestens ein fachgerechter **C32A-Drehstromanschluss** sowie ein funktionstüchtiger **Wasseranschluss**.

   * Sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Sonderpark- und Befahrgenehmigungen.

   * Notwendige Schutzmaßnahmen, Abklebungen, Abdichtungen und vorschriftsmäßige Einrüstungen (insbesondere an angrenzenden Gebäudeteilen, Fenstern, Glasflächen, Außenanlagen und abgestellten Kraftfahrzeugen).

   * Eine ausreichend befestigte, anfahrbare Park- und Arbeitsfläche, die für einen **40-Tonnen-Sattelzug** technisch und rechtlich befahrbar ist.

   * Der Untergrund muss vollumfänglich haftfähig, tragfähig, trocken, staub- und fettfrei sein.

2. Werden dringend erforderliche bauseitige Schutz- oder Vorbereitungsmaßnahmen nicht erbracht, ist die Verwenderin berechtigt, diese zur Vermeidung von Schäden, Verunreinigungen oder Stillständen ohne gesonderte Vorankündigung auf Kosten des Auftraggebers fachgerecht auszuführen bzw. beizustellen.

3. Ausfälle, Verzögerungen, Warte- und Stillstandszeiten, die auf eine Nichterfüllung der bauseitigen Pflichten zurückzuführen sind, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

4. **Aufmaß- und Abrechnungsregeln:** Bei der Abrechnung nach Flächenaufmaß werden Öffnungen (z. B. Fenster, Türen, Lichtkuppeln, Wand- und Deckendurchbrüche) bis einschließlich **2,5 m² Einzelfläche übermessen** und vollflächig berechnet (angelehnt an die VOB). Erst Einzelflächen über 2,5 m² werden in Abzug gebracht. Balken, Unterzüge, Absätze und profilierte Untergründe werden durchgehend berechnet.

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§ 3 Angebote, Vertragsschluss & Auftragsbestätigung

1. Sämtliche Angebote, Preisangaben und Beschreibungen der Waren und Leistungen sind freibleibend und unverbindlich.

2. Technische Beschreibungen, Produktdatenblätter und Zeichnungen stellen nur Annäherungswerte dar und gelten nicht als rechtlich garantierte Beschaffenheitszusicherung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

3. Auftragsbestätigungen werden durch schriftliche Bestätigung, Zustellung, Materiallieferung oder Beginn der Arbeitsausführung zum vereinbarten bzw. in Rechnung gestellten Endpreis rechtsverbindlich.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich auf ihre sachliche und inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Widerspricht der Kunde nicht binnen **8 Kalendertagen** nach Zugang schriftlich, wird die Auftragsbestätigung vollinhaltlich Vertragsbestandteil.

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§ 4 Ausführungsfristen, Termine & Witterungsvorbehalte

1. Liefertermine und Ausführungsfristen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.

2. Technisch-klimatische Grenzen (Verarbeitungsvorbehalt): An vereinbarte Fristen und Termine ist die Verwenderin nicht gebunden, wenn die meteorologischen Mindestvoraussetzungen für eine bauphysikalisch einwandfreie Verarbeitung von Polyurethan-Ortschaum-, Beschichtungs- oder Flüssigkunststoffsystemen nicht gegeben sind. Bei Regen, starkem Wind, Bauteil- bzw. Oberflächentemperaturen von unter 10 °C bis 15 °C (je nach Material- und Systemanforderung), relativer Luftfeuchtigkeit über 85 %, Nebel oder Taupunktunterschreitungen können Arbeiten im Regelfall nicht oder nur eingeschränkt ausgeführt werden.

3. **Selbstbelieferung & Höhere Gewalt:** Die Verwenderin steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, soweit die Nichtbelieferung nicht von ihr zu vertreten ist. Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Rohstoffverknappung oder gravierende Energie- und Transportkostensteigerungen berechtigen die Verwenderin, die Ausführung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4. Verlängert sich die Ausführungszeit aus den vorgenannten Gründen, können hieraus keine Schadensersatzansprüche hergeleitet werden. Beide Parteien haben bei Störungen von mehr als 3 Wochen Dauer das Recht, eine angemessene Vertragsanpassung zu verlangen.

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§ 5 Preise, Stundensätze & Abrechnung

1. Alle Preise verstehen sich rein netto in Euro, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. **Standard-Verrechnungssätze (sofern nicht projektbezogen anders vereinbart):**

   * Facharbeiter-Stundensatz: **39,00 € netto** je Stunde

   * Maschinen- und Standzeiten: **70,00 € netto** je Stunde

   * Fahrtkosten / An- und Abfahrt: **2,00 € netto** je gefahrenem Kilometer

3. Die Endabrechnung erfolgt grundsätzlich nach tatsächlichem örtlichem Aufmaß, tatsächlichem Materialverbrauch und/oder realem Zeitaufwand.

4. **Kerndämmung (Hohlwand):** Bei Kerndämmungen und Hohlwandverfüllungen erfolgt die Abrechnung stets und ausnahmslos nach tatsächlichem **Gewichtsverbrauch in Kilogramm (kg)** der verarbeiteten Komponenten A und B zum jeweils vereinbarten Kilopreis.

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§ 6 Zahlungsbedingungen, Vorleistung & Zahlungsverzug

1. **Fälligkeitsstufen (Werkvertragliche Zahlungen):**

   * **30 % der voraussichtlichen Gesamtsumme** sind als Vorleistung vor Baubeginn fällig.

   * **Weitere 50 %** sind bei Eintreffen des Maschinentrupps auf der Baustelle bzw. Materialanlieferung fällig (in bar gegen Quittung oder vorab per bankbestätigtem Zahlungsnachweis).

   * Die **Schlussrechnung** ist binnen **8 Kalendertagen** nach Fertigstellung rein netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2. Tritt eine bauseitige Verzögerung von mehr als 30 Tagen auf, die nicht von der Verwenderin zu vertreten ist (z. B. Schlechtwetter- oder Winterperioden, Bauverzögerungen durch Vorunternehmer), wird eine Zwischenabrechnung über die bis dahin erbrachten Leistungen und Materialien sofort fällig.

3. **Abnahmefiktion:** Mit schriftlicher Fertigmeldung durch die Verwenderin gilt das Werk nach Ablauf einer Frist von **8 Kalendertagen** als mangelfrei abgenommen, sofern der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel rügt.

4. **Verzug & Verzugsschaden:** Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes berechnet (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte, bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

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§ 7 Gefahrübergang & bauseitige Materiallagerung

1. Bei Materialversendungen geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen bzw. den Frachtführer auf den Kunden über.

2. Materialien, Maschinen und Komponenten, die auf dem Grundstück bzw. der Baustelle des Kunden zwischengelagert werden, sind vom Auftraggeber vor Witterungseinflüssen, Frost, Feuchtigkeit, Verschmutzung sowie unbefugtem Zugriff Dritter (Diebstahl, Vandalismus) sicher zu verwahren.

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§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Verwenderin (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

2. Der Kunde tritt Forderungen aus einer eventuellen Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes sicherungshalber an die Verwenderin ab.

3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich auf das Eigentum der Verwenderin hinzuweisen und diese sofort schriftlich zu informieren.

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§ 9 Gewährleistung, materialtypische Beschaffenheit & Haftung

1. **Material- und verarbeitungsbedingte Eigenschaften:**

   * Bei Polyurethan-Ortschaum handelt es sich um einen vor Ort chemisch aufschäumenden Werkstoff. Unebenheiten, wellige Oberflächen, leichte Farbtonabweichungen sowie verarbeitungsbedingte Dickentoleranzen stellen systemimmanente Werkstoffeigenschaften dar und sind **kein Mangel**.

   * Bei minimal-invasiven **Hohlwand- und Kerndämmungen** sind Bohrlöcher im Fugennetz technisch unvermeidbar. Geringfügige Verschmutzungen oder Staubanfall im Außen- oder Innenbereich stellen keinen Mangel dar. Schließen der Fugen sowie kosmetische Maler- und Ausbesserungsarbeiten sind bauseits zu veranlassen.

2. **Rügepflicht & Nacherfüllung:** Mängel sind von Unternehmern unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von **5 Kalendertagen** nach Sichtbarwerden, schriftlich anzuzeigen. Der Verwenderin ist Gelegenheit zur Nacherfüllung (mindestens 3 Versuche) zu geben.

3. **Schadensersatz:** Die Verwenderin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Verwenderin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

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§ 10 Urheberrecht & Unterlagen

An allen Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen, Aufmaßen, Konzepten und technischen Berechnungen behält sich die Verwenderin alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Verwenderin weder Dritten zugänglich gemacht noch für anderweitige Vorhaben verwendet werden.

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§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, der Abrechnung und der Kundenbetreuung. Ergänzend gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.

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§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

1. **Erfüllungsort:** Erfüllungsort für alle Leistungen und Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Verwenderin in **28844 Weyhe**.

2. **Gerichtsstand:** Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das für den Sitz der Gesellschaft sachlich zuständige Gericht (**Amtsgericht Syke** bzw. Landgericht Verden).

3. **Anwendbares Recht:** Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

4. **Salvatorische Klausel:** Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der bisherigen Bestimmung am nächsten kommt.

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